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Kundeninformationen

Für den Kauf von Gutscheinen über schloss11kosmetik.de/gutschein.

Anbieterin

Schloss 11 Kosmetik
Inhaberin: Elsa Frieda Germaine Hildebrand-Neubert
Schloßstraße 9, 81675 München
Telefon 089 41200552 · mail@schloss11kosmetik.de

Gutscheine

Sie kaufen einen Wertgutschein zwischen 10 und 1.000 € oder einen Gutschein für Behandlungen aus unserer Preisliste. Der Gutschein ist bei Schloss 11 Kosmetik in München einlösbar, für Behandlungen und Produkte. Er ist ein Einzweck-Gutschein und wird nicht bar ausgezahlt. Er gilt bis zum 31. Dezember des dritten Jahres nach dem Kauf.

Preise

Alle Preise sind Endpreise in Euro, inkl. 19 % USt. Versandkosten fallen nicht an, der Gutschein kommt per E-Mail.

Bestellung und Vertragsschluss

Im Formular wählen Sie den Gutschein, tragen die Angaben ein und wählen die Zahlungsart. Neben dem Knopf sehen Sie alles zusammengefasst und können jede Eingabe vor dem Absenden ändern. Mit dem Knopf „Zahlungspflichtig bestellen“ geben Sie eine verbindliche Bestellung ab.

  • Überweisung: Der Vertrag kommt mit unserer Bestätigungs-E-Mail zustande, die direkt nach dem Absenden kommt.
  • PayPal: Sie werden zu PayPal weitergeleitet. Der Vertrag kommt zustande, wenn Sie die Zahlung dort freigeben.

Bezahlung und Zustellung

Sie bezahlen per Überweisung innerhalb von 7 Tagen, die Bankdaten stehen in der Bestätigung, oder per PayPal. Nach Zahlungseingang schicken wir den Gutschein als PDF per E-Mail, an Sie oder auf Wunsch an die beschenkte Person, auch zu einem gewünschten Datum.

Widerrufsrecht

Ihnen steht ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Alles dazu steht in der Widerrufsbelehrung. Widerrufen können Sie auch direkt online unter Vertrag widerrufen.

Mängelhaftung

Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.

Vertragstext und Sprache

Wir speichern Ihre Bestellung als E-Mail. Online abrufen können Sie sie nicht, alle Angaben stehen aber in Ihrer Bestätigungs-E-Mail. Vertragssprache ist Deutsch.

Streitbeilegung

Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Stand: Oktober 2026